Immobilien in Frankreich
Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, sich ein Ferienhäuschen (fr. locations villa de vacances) in Frankreich zu kaufen. Die beliebtesten Regionen sind die, die am Meer liegen (locations vacances été). Bevor man einen Hauskauf tätigt, muss man aber einiges beachten. Zu aller erst sollte man sich ausführlich informieren. Im Internet findet man zahlreiche Portale, die als Ratgeber dienen können.
Ein Haus in einer beliebten „ locations vacances “
Die Häuser können möglicherweise nicht immer den gehoben nordeuropäischen Standards entsprechen. Oft haben die Häuser noch einen Kamin und die Häuser sind nicht nach unseren Vorstellungen isoliert (welcher Urlauber kennt nicht die berüchtigten locations vacances gîte). Man sollte vorher einmal in die Region fahren und sich vor Ort umschauen, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Häuser direkt am Meer sind natürlich teurer, als die im Landesinneren. Landschaftliche Herrenhäuser kann man für kleines Geld bekommen, allerdings sind die Renovierungskosten entsprechend hoch.
Die Suche nach dem geeigneten Ort
Wenn man sich nicht selber auf die Suche nach einer Immobilie in Frankreich begeben will, z. B. In einer beliebten „ locations vacances t “, dann kann man auch einen Makler beauftragen, der sich für einen auf die Suche macht. Das kostet allerdings. Bei der Maklerwahl sollte man genau schauen, wem man sein Geld anvertraut. In Deutschland gibt es den Verband der Deutschen Schutzvereinigung Auslandimmobilien e.V., dieser Verband liefert zahlreiche Informationen. Wenn man sich seines Maklers in Frankreich sicher sein will, sollte man darauf achten, dass dieser in der Berufsorganisation FNAIM ist. Ganz wichtig ist auch zu wissen, dass man diesen Makler nicht mit einem ,,Agenten“, ,,Vermittler“ oder ,,Berater“ verwechseln darf, die zum Teil auch auf Provisionsbasis arbeiten. Sollte es zu Problemen kommen, die juristisch geklärt werden müssen, dann ist man in dem Fall rechtlich abgesicherter, wenn man einen offiziellen Makler beauftragt hat. Es lohnt sich in jeden Fall ein Blick ins Internet zu werfen, um dort den für sich passenden Makler zu finden. Um Sprachschwierigkeiten aus den Weg zu gehen, kann man sich zum Beispiel auch an Immobilienmakler aus Berlin wenden, welche sich auch auf ausländische Immobilien spezialisiert haben.
Erben in Frankreich
Hat man in Frankreich eine Immobilie geerbt, ob nun in der Stadt oder in einer locations vacances gte, sollte man zu einem französischen Notar gehen, denn es gilt französisches Erbrecht. Als verbliebener Ehepartner z. B. hat man kein Erbrecht, da er nicht zur Familie gehört und nur angeheiratet ist. Er könnte allerdings nur erben, wenn es keine Nachkommen (Kinder, Cousinen o.ä. seiner Seits)gibt. Ist man im Besitz eines Testaments, gelten nur Einzeltestamente. Das Ehegattentestament oder der Erbschein, existieren in Frankreich nicht.
Die Erbverteilung ist äußerst kompliziert und auch hier gilt es sich im Voraus zu informieren, wenn man erbt bzw. wenn man vererben will.

