Unter Renovierung wird die Beseitigung von Schäden, welche durch den alltäglichen Gebrauch resultieren, verstanden. Bei diesem Prozess soll der ursprüngliche oder ein besserer Zustand der Nutzbarkeit des Bauwerkes oder der Räumlichkeiten erreicht werden.

Renovierung nach Mietrecht

Im Mietrecht werden unter Renovierung meist Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen begriffen, welche durch normale Abnutzung entstanden sind. Zu diesen Schönheitsreparaturen zählen das Streichen und Tapezieren der Wände, das Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Innentüren und den innen liegenden Fensterrahmen. Auch das Ausbessern von Dübellöchern in Fliesen oder Wänden und das Streichen und Lackieren von Einbauschränken wird hierunter verstanden. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Erhaltung der Wohnung verantwortlich. Der Mieter kann jedoch für Schöhnheitsreparaturen in der Wohnung herangezogen werden, wenn im Mietvertrag gültige Regelungen vereinbart wurden. Dabei werden nur Klauseln als rechtsmäßig angesehen, die den Mieter verpflichten, in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu renovieren.

Verpflichtung zu Renovierungen

Für Küche, Bad und Dusche gilt eine Frist von drei Jahren. Wohn- und Schlafräume, sowie Flure, Dielen und Toiletten, sollten alle fünf Jahre ausgebessert werden. Für alle anderen Nebenräume gilt eine Frist von sieben Jahren. Für die Renovierung muss allerdings der Zustand der Räumlichkeiten miteinbezogen werden. Renovierungsarbeiten sollten demnach je nach Bedarf auch vor den ablaufenden Fristen möglich sein, beziehungsweise danach. Sollten die Regelungen im Mietvertrag nicht korrekt verfasst sein, werden sie ungültig. Schäden, welche der Mieter nicht verschuldet hat, sollten vom Vermieter übernommen werden. Darunter fallen beispielsweise Undichtheiten von Fenstern, welche durch ihr Alter bedingt sind. Auch Fußbodenbeläge müssen vom Vermieter ausgewechselt werden, wenn diese verschlissen und ab Beginn des Mietverhältnisses vorhanden waren. Weitere Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Fall der Renovierung, können im Mietrecht nachgelesen werden. Bei offenen Fragen sollten immer die Klauseln im Mietvertrag nachgelesen und Kontakt mit dem Vermieteraufgenommen werden.